Welchen Anhänger darf mein Wagen ziehen?

 

Zahlreiche unserer Kunden fragen immer wieder an, welchen Anhänger sie mit Ihrem kleinen Wagen überhaupt ziehen dürfen.

Mit einem Golf einen 4 Meter Anhänger? Das darf man doch bestimmt nicht?! Der ist bestimmt zu groß?!

Erklärung:

Maßgebend ist immer der Eintrag in Ihren Fahrzeugpapieren vom Zugfahrzeug.

Unter Position 28 (alt) + Position O.1 (neu) lesen Sie, welchen Anhänger Ihr Wagen gebremst ziehen darf.

Unter Position 29 (alt) + Position O.2 (neu) lesen Sie, welchen Anhänger Ihr Wagen ungebremst ziehen darf.

 

Das heißt:

Die hier angegebene Kilozahl dürfen Sie an Ihre Anhängerkupplung dran hängen!

Lassen Sie mich diesen Satz noch einmal wiederholen:

Die hier angegebene Kilozahl dürfen Sie an Ihre Anhängerkupplung dran hängen!

 

Beispiel:

In Ihren Papieren steht z. B. ungebremst 500 kg

Darf ich dann einen 750 kg Gesamtgewichtanhänger ziehen? Antwort: Ja!

Der 750 kg Anhänger hat in der Regel ein Eigengewicht von ca. 100 kg.

Somit hängt an Ihrer Anhängerkupplung ein Gewicht von 100 kg. Sie dürfen also noch 400 kg Ladung aufnehmen, bis Ihr Wagen ausgelastet ist.

 

Weder das Gesamtgewicht noch die Größe des Anhängers spielt eine Rolle für die Entscheidung, ob Ihr Wagen den Anhänger ziehen darf oder nicht.

 

Einzig und allein das "Eigengewicht" des Anhängers ist maßgebend.

Leergewicht des Anhängers - 100 kg

plus Ladung                              - 400 kg maximal
======================================
Anhängelast                             - 500 kg laut Fahrzeugpapiere des Zugfahrzeugs ungebremst.

 

Für gebremste Anhänger gilt das Gleiche.

Ihr Wagen darf z.B. 1200 kg gebremst ziehen.

 

Sie mieten oder kaufen einen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von 2000 kg und eine Nutzlast von 1750 kg Der Anhänger hat jedoch ein Eigengewicht von 250 kg.

Dann dürfen Sie noch 950 kg auf den Anhänger laden.

Leergewicht des Anhängers - 250 kg

plus Ladung                              - 950 kg maximal
======================================
Anhängelast                             - 1200 kg laut Fahrzeugpapiere des Zugfahrzeugs gebremst.

 

Ihr Anhänger kann jeweils mehr laden ;o))Ihr Zugfahrzeug darf aber nicht mehr ziehen ;o((

 

 

 

 

Risikofaktoren:

1. Wenn Sie eine Streife anhält und auf eine Waage zieht, ist der Lappen weg ;o(( und Sie können Ihren Umzug mit der Sackkarre weiter führen.

 

2. Wenn Sie mit dem Gespann einen Unfall haben, tragen Sie die gesamten entstandenen Kosten selber, weil Sie gegen Schwachsinn nicht versichert sind. Der Versicherungsschutz erlischt komplett.

 

Sie zahlen in dem Fall auch wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben folgendes:

 

- den vollen Schaden des Anhängers - den vollen Schaden des gegnerischen Fahrzeugs - alle Personenschäden - Schäden an öffentlichen Mitteln wie Leitplanke, im Brandfall Bodenaufarbeitung

 

- Abschleppkosten aller geschädigten Fahrzeuge - alle in Verbindung mit dem Unfall stehenden Folgekosten wie z.B. den oder die gegnerischen Anwälte.

 

- die Ladung (Ihr Umzug) dürfte möglicherweise defeckt sein

Anhänger mit hohem Aufbau sind natürlich wesentlich windanfälliger als kleine (niedrigere) Anhänger.

 

Schon deswegen ist die Gefahr mit dem Anhänger ins schlingern zu geraten recht hoch.

 

Die Windanfälligkeit auf Autobahnbrücken oder wenn Sie ein LKW überholt ist enorm.

 

Ein großer, hoher und vielleicht auch noch schwer beladener Anhänger reißt Ihnen den Hintern weg.

 

Nicht selten erreicht ein entstandener Schaden eine Höhe von einigen tausend Euro.

 

Sorgen Sie im Interesse von anderen Verkehrsteilnehmern, Ihrer Familie und nicht zuletzt in Ihrem eigenen Interesse für ein ausgewogenes Fahrverhalten und mieten bzw. fahren Sie nur Anhänger die Sie persönlich händeln können und fahren dürfen.

 

Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt!